Beitrittsordnung

Entsprechend § 14 der Satzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 26.06.2008 folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Beitragspflicht

Laut § 6 der Satzung des Beverungen Marketing e.V., haben die Mitglieder des Vereins einen jährlichen Mitgliedsbeitrag an den Verein zu entrichten.

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Beiträge

2. 1. Mitgliedschaft für Unternehmen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag von Unternehmen ist abhängig von der Zahl der Mitarbeiter (in Beverungen) oder von der Höhe des Umsatzes:

  • private Mitglieder, 2 Euro
  • gemeinnützige Vereine, 5 Euro

Unternehmen & Sonstige

  • bis 250.000 Euro Umsatz oder 1 Mitarbeiter, 10 Euro 
  • bis 500.000 Euro Umsatz oder 2 – 4 Mitarbeiter, 15 Euro 
  • bis 750.000 Euro Umsatz oder 5 – 7 Mitarbeiter, 20 Euro
  • bis 1.000.000 Euro Umsatz oder 8 – 10 Mitarbeiter, 40 Euro
  • bis 2.000.000 Euro Umsatz oder 11 – 20 Mitarbeiter, 60 Euro 
  • bis 4.000.000 Euro Umsatz oder 21 – 40 Mitarbeiter, 80 Euro 
  • über 4.000.000 Euro Umsatz oder über 40 Mitarbeiter, 100 Euro 

2.2. Mitgliedschaft für Vereine, Verbände und Institutionen

Gemeinnützige Vereine, Verbände und Institutionen aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung u.ä. können Mitglieder werden, die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens 5,- Euro im Monat, 60,- Euro im Jahr.
Vereinigungen der Wirtschaft sowie Institutionen und Verbände aus dem Bereich Wirtschaft können Mitglieder werden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Wirtschaftsstärke und misst sich an den Beitragszahlungen für gewerbliche Mitglieder.

2.3. Mitgliedschaft von Privatpersonen

Der Mitgliedsbeitrag von Privatpersonen beträgt mindestens 24,- Euro pro Jahr.

2.4. Jugendbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen bis 18 Jahren beträgt 10,- Euro pro Jahr.

3. Zahlungsweise

Der Beitrag ist jährlich im voraus zu entrichteten und wird zum 1. Januar fällig. Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren können sich für jährliche (1. Januar) oder halbjährliche Beitragszahlung (1.Januar und 1. Juli) entscheiden.

Mitglieder, die dem Verein im Laufe eines Jahres beitreten, erhalten mit der Bestätigung der Mitgliedschaft eine Mitteilung über den anteiligen Jahresbeitrag, in der volle Monate der Mitgliedschaft zugrunde gelegt werden.

Die Beitragspflicht endet bei Austritt am 31. Dezember eines Jahres.

4. Beitragsrückstände

Beitragsrückstände, die mindestens einem Jahresbeitrag entsprechen, sind Grund für den Ausschluss aus dem Verein. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages bleibt auch nach dem Ausschluss aus dem Verein für den Zeitraum der Mitgliedschaft bestehen.

Beverungen, den 26.06.08